Erdaushub

Mit Herkunftsnachweis und Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Zu unserem Leistungsspektrum zählt auch die Annahme und Verwertung von Erdaushub. Bitte beachten Sie, dass ausschliesslich unbelasteter, natürlich gewachsener Erdaushub angenommen werden darf, der zudem frei von Fremdstoffen (Kunststoff, Holz, Glas, Bauschutt, Metallen etc.) sein muss.
Vor jeder Anlieferung ist die Herkunft und Unbedenklichkeit des Bodenmaterials nachzuweisen und von der Annahmestelle freizugeben.

 

Die Annahme von Erdaushub erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache.

 

Für weitere Informationen zum Thema Erdaushub stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.